Unterstützung bei der häuslichen Pflege
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, haben Sie alle Hände voll zu tun.
Alles, was Sie und den Pflegebedürftigen im Alltag entlastet, ist ein Stück Lebensqualität. Pflegehilfsmittel können Ihnen die tägliche Versorgung erleichtern.
Darum werden bestimmte Produkte mit bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.
Wir in der Apotheken Bühlau führen solche Pflegehilfsmittel als qualitativ hochwertige Markenprodukte zu top günstigen Preisen.
Wir stellen Ihnen den Antrag auf Zuschuss durch Ihre Pflegekasse zur Verfügung, beraten Sie beim Ausfüllen bzw. bei der Beantragung und übernehmen Dokumentation und Abrechnung für die Pflegekasse. Ist Ihr Antrag bewilligt, schnüren wir für Sie ein „ Rundum-sicher-betreut-Paket“ mit den Produkten und in den Mengen, die Sie benötigen. Auch eine monatliche Frei-Hauslieferung ist im Bedarfsfalle möglich.
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 08:00 - 18:30 Uhr |
Sa. | 09:00 - 13:00 Uhr |
So erreichen Sie uns:
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist.
- Versicherte oder ihre Angehörigen benötigen dafür keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen.
- Die Genehmigung der KAsse folgt bei anerkannter Pflegestufe bzw. Pflegegrad normalerweise innerhalb von vier Wochen.
- Der Antrag muss bei positiver Rückmeldung von der Kasse in der Regel nur einmal gestellt werden.
Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?
Vom Gesetzgeber wurden diese zum Verbrauch bestimmeen Pflegehilfsmittel zur Unterstützung der häuslichen Pflege definiert:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Fingerlinge