Die TI (Telematik-Infrastruktur) ist die technologische Soft- und Hardware-Basis für die tägliche Handhabung des E-Rezeptes für Ärzte, Apotheken und Patienten. Diese Technologie ist leider völlig veraltet und viel zu kompliziert, so dass ihr gesetzlich verpflichtender Start im Januar 2024 bundesweit sehr holprig, zu langsam und mit tausenden Software-Problemen in Arztpraxen und Apotheken verlaufen ist. So basieren z. B. alle Dienste der TI auf jeweils unterschiedlichen Kommunikationsstandards – ein Unding! Zum anderen hat der Versuch, alle TI-Dienste zugleich einzuführen und das auch noch mit völlig utopischen Zeitplänen, schon beinahe etwas Surreales: Keiner der sechs TI-Dienste fliegt bislang wirklich, dennoch sollen alle gleichzeitig eingeführt werden – und das in einem Markt mit knapp 100 Krankenkassen und 100 verschiedenen Arztpraxis-Softwarelösungen. Die tägliche Zugriffslast auf die TI von ca. 10 Millionen durch Ärzte und Apotheken wurde vor dem Start im Januar noch nicht getestet.

Der Chaos Computer Club (CCC) hat diese TI, welche die technologische Basis des E-Rezeptes und von der GEMATIK erstellt worden ist, ausführlich geprüft. Dabei ist der CCC zu einem katastrophalen Ergebnis  gekommen hinsichtlich Sicherheit der Patientendaten und  einer absolut fehlenden Redundanz bei Störungen in der Soft- und Hardware: https://www.ccc.de/de/updates/2022/erezept-mangelhaft

Patienten und öffentliche Apotheken sind die „Bestraften“ der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Zu den „Nutznießern“ dieser Rezept- Digitalisierung gehören nur wenige Versender, die überwiegend als ausländische Versandapotheken bereits seit Jahren in Stellung gebracht haben. Sie wollen mit Hilfe der deutschen Politik und Gesetzgebung als Aktiengesellschaften die deutschen Vor-Ort-Apotheken in einen desaströsen Verdrängungswettbewerb führen und bezeichnen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit das E-Rezept als „Game Changer“ in ihrem Hohelied auf die Digitalisierung. Es befördert ausschließlich die künftige Monopolisierung des Arzneimittelvertriebs in ganz wenigen Versandapotheken. Und natürlich profitieren auch die Anbieter der TI-Technologie von dieser Umstellung auf das digitale Rezept.

Wir in der Apotheke helfen Ihnen beim E-Rezept und auch bei seiner Beschaffung in der Arztpraxis

Natürlich sind wir bestmöglich gerüstet, um alle Ihre Rezept-Arten sofort für Sie einzulösen: Elektronisches Rezept, Papier-Rezept oder Rezept per Handy-APP. Sie können in der Apotheke Bühlau zwei neue Möglichkeiten nutzen, um sich bei der Beschaffung Ihrer Rezepte & Medikamente von uns unterstützen zu lassen. So ersparen Sie sich unnötige Wege.

1.) Sie installieren auf Ihrem Handy die E-Rezept-APP. Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei dabei, machen das für Sie und geben Ihnen alle erforderlichen Anwendungstipps. Mit dieser APP können Sie ihre neuen E- Rezepte digital zu uns senden und wir liefern Ihnen kostenfrei mit unserem Botendienst Ihre bestellten Medikamenten frei Haus. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie zuvor ihre elektronische Versichertenkarte (Gesundheitskarte „eGK“) in Ihrer Arztpraxis zum Einstechen in das Kartenterminal gebracht haben.

2.) Wenn Sie krank, immobil oder terminlich verhindert sind und daher Ihre eGk-Versichertenkarte nicht selber in Ihre Arztpraxis hinbringen können, können wir Ihnen bei der

Rezeptbeschaff in Ihrer Arztpraxis helfen und ihre Medikamente per Botendienst nach Hause liefern. In diesem Fall läuft das so ab:

  1. Wir holen per Botendienst Ihre elektronische Versichertenkarte bei Ihnen zu Hause ab. Sie bestellen Ihre Medikamente wie immer in der Arztpraxis mit dem Verweis, dass wir als Apotheke zeitnah Ihre eGK Versichertenkarte abgeben.
  2. Wir übergeben Ihre Versichertenkarte Ihrer Arztpraxis, die Ihre gewohnten Dauermedikamente darauf digital verordnet.
  3. Am Folgetag oder am selben Tag bei Bestellung bis 11:30 Uhr liefern wir mit unserem Botendienst abends Ihre in der Arztpraxis bestellten Medikamente einschließlich Ihre eGK-( elektronische Versichertenkarte) aus.

Wenn Sie auf Ihrem Telefon-Handy eine Rezept-Bestell-App installieren möchten, helfen wir Ihnen gern dabei. Das hat den Vorteil, dass im Quartal jederzeit neue Rezept-Anforderungen in Ihrer Arztpraxis telefonisch bei Bedarf machen und uns per App zuweisen können. Hierzu wird dann keine elektronische Versichertenkarte mehr nötig sein, wenn am Anfang des Quartals diese bereits in Ihrer Arztpraxis eingestochen wurde.